Versicherungsgutachten
Oftmals tritt gleichzeitig zu einem Schadensereignis der Streitfall zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer ein.
In vielen Fällen fühlt sich der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung übervorteilt, die den Schaden nicht so erstatten möchte, wie der Versicherungsnehmer als recht und billig erachtet.
Umgekehrt verhält es sich aus Sicht der Versicherung. Vielfach entsteht bei dieser der Verdacht, langjährige Kunden wollen sich durch einen Schaden die vielleicht jahrzehntelang gezahlte Prämie zumindest teilweise zurückholen.
Beide Positionen haben wohl nachweislich Ihre Berechtigung. Im Interesse beider Parteien sollte eine angemessene, faire Bewertung des Schadens und dessen Regulierung sein.
In diesem Fall kann beiden Parteien durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geholfen werden.
Durch Erstattung eines auflergerichtlichen oder eines Schiedsgutachtens werden vom SV die tatsächlich angefallenen Schäden aufgenommen und neutral bewertet.