Gerichtsgutachten
Der Tätigkeit und dem Auftrag liegt der jeweilige gerichtliche Beschluß zugrunde.
Honorarvergütung und Aufwandersatz richten sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Gerichtsgutachten
Der Tätigkeit und dem Auftrag liegt der jeweilige gerichtliche Beschluß zugrunde.
Honorarvergütung und Aufwandersatz richten sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Sachverständigenbüro Martin Teich
Glockengießerstraße 50
23552 Lübeck
Telefon: 0451 - 58 20 42 2
Mobil: 0170 - 38 111 24
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