Honorar

Die Vergütung von Gerichts- und Privatgutachten wird nach dem JVEG vorgenommen.

Der Stundensatz für die angefangene Stunde liegt derzeit bei 85 Euro zzgl. MwSt. = 101,15 Euro.

 
In wenigen Fällen, wo es genau absehbar ist, welcher Arbeitsumfang notwendig wird, kann auch eine Pauschale vereinbart werden.
Der Hauptposten sind die geleisteten Stunden für eventuelles Aktenstudium, Vorbereitung, Fahrzeiten, Ortsbesichtigung, Protokoll des Ortstermins erstellen, Berechnungen, Gutachtenerstellung, Stellungnahmen schriftlich und mündlich, teilweise auch Telefonberatung etc..


 

Als weitere Kosten fallen auf Nachweis an:
Fremdrechnungen für z.B. chemische Analysen, Geräteausleihen für nicht im normalen SV-Alltag übliche und normal vorauszusetzende Geräte.